Wer einen Tiefgaragenstellplatz kauft, denkt selten an Rücklagen – bis plötzlich das Rolltor kaputt ist oder die Bodenbeschichtung erneuert werden muss. Anders als bei der Wohnung gibt es für Stellplätze keine feste gesetzliche Regel, aber es gibt einen guten Anhaltspunkt.
🔧
Faustregel: 50–100 € pro Jahr
Als grobe Orientierung für einen einzelnen Tiefgaragenstellplatz. Zum Vergleich: Die Zweite Berechnungsverordnung (§ 28 Abs. 5 II. BV) nennt für den sozialen Wohnungsbau eine Instandhaltungspauschale von bis zu 82,59 € pro Jahr und Garage/Tiefgaragenstellplatz – rechtlich nur für Förderobjekte bindend, aber als Richtschnur weit verbreitet.
Was die Rücklage abdecken muss
Rolltor / Hebeanlage – Wartung jährlich, Reparatur/Austausch alle 10–15 Jahre
Beleuchtung & Elektrik – laufender Ersatz, gelegentliche Erneuerung der Verkabelung
Entwässerung / Drainage – Reinigung und gelegentliche Sanierung
🏠 EinzelgarageEigenständiges Gebäude, überschaubare Technik. Häufig reichen 30–60 €/Jahr Rücklage.
🏢 Tiefgaragenstellplatz (WEG)Anteil an einer großen, komplexen Anlage mit Hebeanlagen und Technik. Häufig 80–150 €/Jahr bei älteren Anlagen.
📅 Neubau (<10 Jahre)Noch wenig Verschleiß – tendenziell im unteren Bereich der Spanne ausreichend.
⏳ Ältere Anlage (>20 Jahre)Höheres Sanierungsrisiko – eher am oberen Ende oder darüber kalkulieren.
💡 Praxistipp vor dem Kauf
Lass dir die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen zeigen und frage konkret nach dem aktuellen Stand der Instandhaltungsrücklage für die Tiefgarage. Wiederholte Sonderumlagen in der Vergangenheit sind ein Warnsignal für eine zu knapp kalkulierte Rücklage.
⚠️ Nicht auf Mieter umlegbar
Die Instandhaltungsrücklage zählt nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten – weder über die laufenden Nebenkosten noch per Sonderumlage. Sie ist und bleibt Sache des Eigentümers. Mehr dazu, was du stattdessen umlegen darfst, liest du in unserem Ratgeber zur Nebenkosten-Umlage.
Häufige Fragen
Ist eine Instandhaltungsrücklage gesetzlich vorgeschrieben?
Für Eigentümergemeinschaften ja, dem Grunde nach: § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG verlangt eine "angemessene" Rücklage. Die konkrete Höhe legt aber die Eigentümerversammlung selbst fest – ein fester Mindestbetrag ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Was passiert mit der Rücklage beim Verkauf?
Sie geht automatisch anteilig auf den Käufer über und wirkt sich nicht mindernd auf die Grunderwerbsteuer aus – diese frühere Möglichkeit wurde 2020 abgeschafft.
Wo finde ich den aktuellen Stand der Rücklage?
Im Protokoll der letzten Eigentümerversammlung bzw. in der Jahresabrechnung der WEG. Ist das nicht verfügbar, gibt die Hausverwaltung Auskunft.
Instandhaltung realistisch einkalkulieren
Berechne deine Nettorendite inklusive Instandhaltungsrücklage – kostenlos in 2 Minuten.