Gibt es die "Garagenverordnung" in NRW überhaupt noch?

Kurz gesagt: nicht mehr als eigenständiges Gesetz. Die klassische Garagenverordnung NRW (GarVO) vom 2. November 1990 wurde seit 2009 aufgehoben. Ihre Inhalte stecken heute in Teil 5 der Sonderbauverordnung NRW (SBauVO NRW), §§ 121–142, in Verbindung mit der Bauordnung NRW 2018 (BauO NRW). Der Begriff "Garagenverordnung" oder "GaVO" hat sich umgangssprachlich trotzdem gehalten – wir verwenden ihn hier als geläufige Sammelbezeichnung weiter, meinen aber immer die aktuell geltende SBauVO NRW.

Wichtig für dich als Käufer oder Vermieter: Viele ältere Ratgeberseiten im Netz zitieren noch den alten § 51 BauO NRW. Seit der Reform 2018 finden sich die entsprechenden Regeln zu Stellplätzen und Garagen in § 48 BauO NRW 2018, die Definition, was überhaupt eine Garage ist, in § 2 Abs. 8 BauO NRW.

Garage oder Lagerraum? Der entscheidende Unterschied

Rechtlich ist der Unterschied klar definiert. § 2 Abs. 8 BauO NRW legt fest:

📖 Gesetzestext § 2 Abs. 8 BauO NRW

"Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen und/oder Fahrrädern. Ausstellungs-, Verkaufs-, Werk- und Lagerräume für Kraftfahrzeuge sind keine Stellplätze oder Garagen."

Zwei Dinge sind hier bemerkenswert. Erstens: Anders als oft behauptet, dürfen in NRW auch Fahrräder in der Garage stehen – das steht explizit im Gesetzestext. Zweitens: Sobald eine Garage überwiegend als Werkstatt oder Lagerraum genutzt wird, erfüllt sie per Definition nicht mehr den Zweck, für den sie genehmigt wurde. Genau hier beginnt die sogenannte Zweckentfremdung.

🎯 Zwischenfazit

Eine Garage bleibt rechtlich eine Garage, solange Kfz oder Fahrrad im Mittelpunkt stehen und die gelagerten Gegenstände untergeordnet bleiben. Wird sie dauerhaft zum Lager oder zur Werkstatt, ändert sich rechtlich ihre Nutzung – und das ist genehmigungspflichtig.

Was darfst du in der Garage lagern?

Eine gesetzliche "Positivliste" mit einzeln aufgeführten Gegenständen gibt es in der SBauVO NRW nicht. In der Praxis gilt aber ein anerkannter Grundsatz: Gegenstände mit unmittelbarem Fahrzeugbezug darfst du in untergeordnetem Umfang lagern, solange dein Auto oder Fahrrad noch problemlos hineinpasst.

✅ Üblicherweise erlaubt
  • Winter-/Sommerreifen & Felgen
  • Warndreieck, Verbandskasten, Pannenset
  • Kindersitze, Dachbox, Fahrradträger
  • Pflege- und Reinigungsmittel fürs Auto
  • Werkzeug für kleinere Fahrzeugreparaturen
  • Fahrräder (laut § 2 Abs. 8 BauO NRW ausdrücklich mitgemeint)
❌ Kritisch bis unzulässig
  • Umzugskartons, Möbel, Sperrmüll
  • Dauerhaftes Lager für fahrzeugfremde Gegenstände
  • Einrichtung als Hobby- oder Partyraum
  • Nutzung als dauerhafte Werkstatt
  • Große Mengen brennbarer Stoffe (siehe Brandschutz)
  • Alles, wodurch das Fahrzeug nicht mehr hineinpasst
⚠️ Faustregel für die Praxis

Passt dein Auto (bzw. Fahrrad) trotz der gelagerten Gegenstände noch bequem und ohne Einschränkung in die Garage, bist du in der Regel auf der sicheren Seite. Sobald die Garage faktisch nicht mehr zum Abstellen genutzt werden kann, wird es rechtlich eng.

Brandschutz: Kraftstoffe, Gasflaschen & Co.

Der Brandschutz ist der Kern der Garagenvorschriften – schließlich stehen hier Fahrzeuge mit Kraftstoff im Tank dicht an dicht. § 139 SBauVO NRW regelt deshalb genau, was an brennbaren Stoffen zusätzlich gelagert werden darf.

Kleingaragen (bis 100 m²)

Hier ist die Aufbewahrung von bis zu 200 Liter Diesel und bis zu 20 Liter Benzin erlaubt – allerdings nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern (§ 139 Abs. 4 Satz 2 SBauVO NRW).

Mittel- und Großgaragen

In Mittelgaragen (bis 1.000 m²) und Großgaragen (über 1.000 m²) ist die Aufbewahrung brennbarer Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen grundsätzlich nicht zulässig (§ 139 Abs. 4 Satz 1 SBauVO NRW). Das betrifft in der Praxis vor allem Tiefgaragen und Sammelgaragen in Mehrfamilienhäusern.

⚠️ Besonders riskant: Gasflaschen & Benzinkanister

Campinggas-Flaschen, Grillgas oder größere Mengen Benzin für Rasenmäher und Motorsägen gehören grundsätzlich nicht in die Garage – das Explosionsrisiko ist zu hoch. Lagere solche Stoffe stattdessen in einem separaten, belüfteten Schuppen oder Gartenhaus.

Für öffentlich zugängliche Großgaragen gelten zusätzliche Vorgaben: Während der Betriebszeit muss mindestens eine Aufsichtsperson anwesend sein oder eine Monitorüberwachung mit direkter Alarmierung bestehen (§ 139 Abs. 1 SBauVO NRW). Für die klassische Einzelgarage am Einfamilienhaus ist das nicht relevant.

Zweckentfremdung: Wann wird es teuer?

Wird eine Garage dauerhaft als Werkstatt, Hobbyraum, Partykeller oder gar Wohnraum genutzt, spricht man von Zweckentfremdung. Das betrifft vor allem notwendige Stellplätze und Garagen – also solche, die im Rahmen einer Baugenehmigung als Pflicht-Stellplatz für ein Gebäude nachgewiesen werden mussten. Für diese gilt: Sie dürfen nicht zweckentfremdet werden (§ 48 BauO NRW 2018, Nachfolgeregelung des früheren § 51 Abs. 8 BauO NRW a. F.).

In der Praxis greifen Bauaufsichtsbehörden bei einer dauerhaften Fehlnutzung meist über einen von drei Wegen ein:

ℹ️ Wie hoch ist das Bußgeld wirklich?

In vielen Ratgebern kursiert die Zahl 500 € als Bußgeld für Zweckentfremdung – gestützt auf einzelne bekannt gewordene Praxisfälle. Einen festen, gesetzlich fixierten Bußgeldsatz gibt es dafür in NRW aber nicht: Die Höhe hängt vom Einzelfall, der zuständigen Kommune und der konkreten Rechtsgrundlage ab. Realistisch bewegen sich Bußgelder in der Praxis im unteren bis mittleren dreistelligen Bereich, können bei wiederholten oder gewerblichen Verstößen aber auch deutlich höher ausfallen. Zusätzlich kann die Behörde eine Nutzungsuntersagung mit Rückbaupflicht anordnen.

🎯 Zwischenfazit: Zweckentfremdung

Ein paar Umzugskartons neben dem Auto führen selten zu einem Verfahren. Kritisch wird es erst bei dauerhafter, offensichtlicher Fehlnutzung – etwa einer fest eingerichteten Werkstatt. Dann drohen neben dem Bußgeld auch Nutzungsuntersagung und Rückbaupflicht.

Für Vermieter: Garage an Dritte vermieten

Als Vermieter einer Garage oder eines Stellplatzes solltest du einen Punkt besonders beachten: Handelt es sich um einen notwendigen Stellplatz eines Gebäudes, darfst du ihn nur dann an gebäudefremde Dritte vermieten, wenn er aktuell nicht von den eigentlichen Nutzern oder Besuchern des Gebäudes benötigt wird. Das ergibt sich aus § 48 BauO NRW 2018. Für frei stehende, nicht an ein bestimmtes Gebäude gebundene Garagen – der typische Fall bei GaragenKapital – spielt diese Einschränkung in der Regel keine Rolle. Details zum Mietvertrag findest du in unserem Muster für Garagen-Mietverträge.

📚 Rechtliche Grundlagen zu diesem Artikel

Alle Angaben ohne Gewähr. Bei konkreten Rechtsfragen zu deiner Garage empfehlen wir eine individuelle Beratung durch einen Fachanwalt für Bau- oder Mietrecht.

Häufige Fragen

Darf ich Fahrräder in der Garage abstellen?

Ja. § 2 Abs. 8 BauO NRW nennt Fahrräder ausdrücklich als zulässigen Nutzungszweck einer Garage – anders als bei reinen Kfz-Stellplätzen.

Wie viel Benzin darf ich in der Garage lagern?

In Kleingaragen bis zu 20 Liter Benzin und 200 Liter Diesel in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern (§ 139 Abs. 4 SBauVO NRW). In Mittel- und Großgaragen ist die Lagerung außerhalb des Fahrzeugtanks grundsätzlich untersagt.

Kann mein Vermieter meine Garage kontrollieren?

Eine Kontrolle durch das Ordnungsamt muss angekündigt werden. Ein privater Vermieter darf die Garage im Rahmen des Mietverhältnisses nur nach vorheriger Ankündigung und mit berechtigtem Interesse betreten.

Was passiert, wenn ich gegen die Vorschriften verstoße?

Es drohen ein Bußgeld sowie im Wiederholungsfall eine Nutzungsuntersagung mit Rückbaupflicht. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall und der zuständigen Kommune ab.

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